Allgemeine Geschäftsbedingungen von unbemanntes-luftfahrzeug.de

Allgemeines, Geltungsbereich

1. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

2. Wir sind berechtigt, diese AGB mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, die mit einem Hinweis auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs verbunden ist, widerspricht.


Vertragsschluss

1. Die Auftragserteilung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Erbringung der Leistung (wetterbedingt) annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend.

2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.


Leistungen, Auftragsausführung

1. Für die Erstellung der beauftragten Luftbilder bzw. der gewünschten Bilddaten gelten besondere Ausführungsbedingungen als vereinbart, um die allgemeine Sicherheit und den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Insbesondere werden Bilderflüge nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Auflagen durchgeführt. Soweit wir einen Kostenvoranschlag erstellt haben ist dieser unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von Foto-Friedrich.de anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglichen veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die seitens Foto-friedrich,de nicht zu vertreten sind, so ist eine zusätzliche Vergütung auf Grundlage des vereinbarten Zeithonoras bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonoras zu leisten.

Der Auftraggeber ist insbesondere gehalten, folgende generelle Ausführungskonstanten im Vorfeld zu berücksichtigen:

• kein Flug bei Regen, kein Flug ohne GPS
• kein Flug vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang
• Flüge bis Windstärke maximal 30 km/h
• ausreichender Start-und Landeplatz(mindestes 10x10m)
• kein hoher Baumbestand
• keine Hochspannungs-und freihängenden Leitungen!
• es muss immer Sichtkontakt zur Flugdrohne bestehen (Sichtflug nach VFR-Regeln)
• maximale Flughöhe 100 m, maximale Entfernung zum Piloten horizontal 150 m
• Flugzeit je Flug  ca.10 Minuten
• kein Überflug von Personen
• Der Pilot hat das alleinige Recht, (aus Sicherheitsgründen) über den Beginn bzw. Abbruch des Fluges zu entscheiden.

• kein Sonnenschein, sowie ein bedeckter Himmel, können nicht zur Absage des Fototermin durch den Kunden führen

2. Mündliche Zusagen durch unsere Vertreter oder sonstige Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

3. Sind von uns Leistungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik, externen Genehmigungsverfahren und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.

4. Der Auftragnehmer stimmt mit dem Kunden einen Flugtermin mit Zeitangabe ab. Dieser ist wetterabhängig (Sonnenstand,Luftfeuchtigkeit, Wind, Jahreszeit, Bewölkung,...). Der vom Kunden gewünschte Aufnahmezeitpunkt kann berücksichtigt werden, wird aber ausdrücklich auf Grund von Wetter und luftrechlichen oder technischen Einflüssen nicht garantiert. Sich daraus ergebene Lieferverzögerungen gelten als vereinbert. Als maximale Liefertzeit werden 6 Monate vereinbart. Nach 6 Monate hat der Auftraggeber ein außereordentliches Rücktrittsrecht. Der Rücktritt vom Auftrag wird nur anerkannt, wenn er unverzüglich vom Auftrageber angezeigt wird. Sollte am Auftragstag der Himmel teilweise bedeckt bzw. kein Sonnenschein vorhanden sein, ist dies kein Grund, den Flug durch den Auftraggeber abzusagen. Können durchführbare Flugtermine durch den Auftrageber aus organisatorischen Gründen(z.B.Flugobjekt ist noch nicht aufgeräumt, notwendige Sicherheitsvorkehrungen noch nicht geschaffen) nicht zur vereinbarten Uhrzeit beginnen, werden die entstanden Ausfallzeiten nach dem Stundenverrechnungssatz berechnet.

5. Der Kunde hat etwaig erforderliche Zustimmungen Dritter, welche für die Auftragsdurchführung erforderlich sind, insbesondere die Zustimmung von Grundstückseigentümern einzuholen, auf dem der Drohneneinsatz bzw. Überflug durchgeführt werden soll. Sollte dies durch den Auftraggeber nicht erfolgen und der Grundstückseigentümer verweigert am Auftragstag den Einsatz unserer Flugdrohne, gehen die Vollen Auftragskosten zu Lasten des Auftraggebers. Der Kunde stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter, einschließlich etwaiger Rechtsverfolgungskosten, frei, die darauf beruhen, dass der Auftrag durchgeführt wurde, obwohl erforderliche Zustimmungen Dritter tatsächlich nicht vorgelegen haben.

6. Ergibt sich nach der Einschätzung des Auftragnehmers, dass der verbindlich vereinbarte Aufnahmetermin nicht ohne Gefährdung für die körperliche Unversehrtheit der Vertragsparteien oder Dritter, das Fluggerät oder andere nicht nur geringwertige Sachen durchführbar ist, hat der Auftragnehmer das Recht, den Aufnahmetermin abzusagen oder abzubrechen.

7. Soweit der Kunde entgegen den geäußerten Bedenken des Auftragnehmers auf der Durchführung eines Aufnahmetermins besteht, und der Aufnahmetermin aus Gründen, die den vorher geäußerten Bedenken entsprechen, abgebrochen werden muss, schuldet der Kunde dem Auftragnehmer die volle Vergütung sowohl für den abgebrochenen Termin als auch für den Wiederholungstermin. Hinsichtlich der Vergütung für den abgebrochenen Versuch ist dem Kunden der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer durch den Abbruch tatsächlich kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die volle Vergütung entstanden ist bzw. dass der Auftrageber durch den Abbruch Aufwendungen erspart hat oder durch den Abbruch anderweitige Einnahmen durch die Verwendung seiner Arbeitskraft erzielt oder böswillig unterlassen hat zu erzielen.

8. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Aufnahmetermin wegen Krankheit, Defekt des Fluggerätes oder schlechter Witterungsbedingungen um bis zu maximal 6 Wochen zu verschieben. Soweit der Kunde sein Leistungsinteresse im Vertrag an die Erbringung der Leistung innerhalb einer bestimmten Frist gebunden hat (Fixgeschäft) und aufgrund der Verschiebung des Termins der Verlust des Leistungsinteresses droht, ist der Kunde zum kostenfreien Rücktritt berechtigt. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz aufgrund der Verschiebung des Termins scheidet aus.


Urheber- und Nutzungsrechte

1. Das Urheberrecht an den vom Auftragnehmer gefertigten Luftbildern verbleibt beim Auftragnehmer. Mit vollständiger Bezahlung der Vergütung des Auftragnehmers erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an den Bildern für den privaten Gebrauch. Nutzungsrechte zur gewerblichen Nutzung der Fotos/Videos werden je nach Auftragswunsch schriftlich vereinbart, diese sind gegen Entgelt gesondert zu erwerben. Weitergehende Nutzung von erworbenen Foto- und Videomaterials, als im Vertrag vereinbart, bedarf in jeden Fall der schriftlichen Zustimmung von Foto-Friedrich.de und sind honorarpflichtig.

Das gilt insbesondere für:

1. eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jeglicher Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträger aller Art, jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddateien auf digitalen datenträger, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Biddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich  um interne elektronische Archive  des Kunden handelt), die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträger, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeingnet sind

2. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Foto-Friedrich.de und nur bei Kennzeichnung mit Foto-Friedrich.de gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtgt, die ihm eingeräumten Nutzungrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bidmaterials ist nur gestattet unter der Vorraussetzung der Anbringung des von Foto-Friedrich.de vorgegebenen Urheberrechtes in zweifelfreier Zuordnung zum jeglichen Bild. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenen Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche von Foto-Friedrich.de aus dem jeweiligen Vertragsverhälnis.

Mit der Übergabe von Bilddaten an den Auftrageber, ist der AG verantwortlich und haftbar, sollte es bei der Veröffentlichung jeglicher Art zu Verletzungen von Rechten abgebilderter Personen oder Objekten kommen. Der Fotograf übernimmt keine Haftung. Ungeach Ftet des Nutzungsrechtes des Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche Werke und Leistungen, z.B. Bild- und Videomaterial, uneingeschränkt für eigene Zwecke nutzen.

  Zahlungen, Aufrechnung

1.Das Honorar ist, sofern nicht anders vereinbart, bei Auftragserteilung zu 50% als Anzahlung der Leistung fällig und ohne Abzug zahlbar. Die im Angebot bzw. im Auftrag festgelegte Gesamtrechnungssumme ist per Banküberweisung (Vorkasse) vor Auftragsausführung durch den AG zu überweisen. Nach Erhalt der Rechnungssumme erhalten Sie von uns eine verbindliche Auftragsbestätigung. Die Datenübergabe per Datenstick oder CD/DVD, erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der Honorarrechnung. Werden von uns zusätzliche gewünschte Leistungen am Auftragstag erbracht, die nicht im Angebot stehen, werden diese nachträglich in Rechnung gestellt. Auslagen wie z.B. Lieferantenrechnungen, Reisekosten etc. werden mit der Honorarrechnung ausgewiesen und ebenfalls nach Erhalt und ohne Abzug fällig. Bei Stornierung eines Auftrags wird ein Ausfallhonorar gestaffelt wie folgt fällig:

• bis 7 Tage vor Auftragstermin 30% netto des Honorars
• bis 3 Tage vor Auftragstermin 50% netto des Honorars
• bis 48 Stunden vor Auftragstermin 70% netto des Honorars
• bis 24 Stunden vor Auftragstermin 100% netto des Honorars

2. Ein Ausfallhonorar wird dann fällig, sollte vor Ort festgestellt werden, dass die Auftragausführung nicht möglich ist, z. B. dichter Baumbestand und dies vom Kunden nicht ausdrücklich bekannt gegeben wurde. Durch Kunden festgelegte Flugtermine(Fixgeschäft) wegen(Punkt 1 u. 6) nicht durchgeführt werden können. Die Höhe des Ausfallhonorars richtet sich nach Zeitaufwand, ab 100,- Euro netto zzgl. Reisekosten.

3. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, unbestreitbar oder von uns anerkannt sind.



Haftung für Schäden

1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


Schlussbestimmungen

1. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung der Ziff. 3 etwas anderes ergibt.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.


Stand: 31.03.2013